Ist Street Fotografie in der Schweiz legal?

Ein Schwarz-weiss Foto einiger Häuser in der Gerbergasse in Basel`s Altstadt. Im Vordergrund sieht man unscharf einen Mann mit Hut vorbeigehen. (Bastian Peter, Street photography, Basel, Schweiz)
Street Photography: Basel`s Altstadt spontan aufgenommen, während ein Mann mit Hut vorbeiläuft, unfokussiert. Schwarz-weiss-Foto. Bastian Peter, Basel.
Street Fotografie in Basel © Bastian Peter

Als Street Fotograf liebe ich es, auf den Strassen, in der Altstadt oder auf grossen Plätzen meiner Stadt zu fotografieren. Und auch sonst fotografieren Menschen alles und jeden, in Zeiten von ultrascharfen Mobiltelefon-Kameras und iPhones. Dabei entstehen oft beeindruckende Aufnahmen von Menschen, Gebäuden und Szenen des Alltags. Doch ist Street Fotografie in der Schweiz überhaupt legal? Ich habe mich genauer mit diesem Thema auseinandergesetzt.

Rechtliche Grundlagen für Street Fotografie in der Schweiz

Street Fotografie ist die Fotografie von Menschen, Objekten und Szenen im öffentlichen Raum. Doch das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild sind in der Schweiz geschützt. Als Strassenfotograf muss ich daher darauf achten, dass ich die Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen nicht verletze.

Das Persönlichkeitsrecht ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) verankert und schützt die Persönlichkeit eines Menschen vor Beeinträchtigungen. Gemäss Artikel 28 ZGB hat jeder Mensch das Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit. Das heisst, dass es in der Schweiz verboten ist, ohne Einwilligung einer Person Bilder von ihr zu veröffentlichen oder zu verbreiten, wenn dadurch das Persönlichkeitsrecht verletzt wird.

Auch das Strafgesetzbuch (StGB) sieht die Verletzung des Rechts am eigenen Bild als strafbar an. Wer das Bildnis einer Person ohne deren Einwilligung verbreitet oder zugänglich macht und dadurch die Persönlichkeit der abgebildeten Person verletzt, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

Ist Street Fotografie also illegal in der Schweiz?

Grundsätzlich ist Street Photography in der Schweiz erlaubt, solange das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen nicht verletzt werden. Als Strassenfotograf ist es wichtig, darauf zu achten, dass ich Personen nur als Beiwerk auf einem Foto abbilde und nicht im Fokus des Bildes stehen. Wenn Personen klar erkennbar auf dem Foto sind und das Bildnis dieser Personen veröffentlicht oder verbreitet werden soll, ist eine Einwilligung erforderlich.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Einwilligungspflicht. Zum Beispiel sind Bilder von Personen im öffentlichen Interesse oder von Personen, die sich an öffentlichen Veranstaltungen beteiligen, erlaubt, ohne dass eine Einwilligung erforderlich ist. Auch bei Bildern von Personen, die nur als Teil einer Szene erscheinen und nicht im Fokus des Bildes stehen, ist in der Regel keine Einwilligung erforderlich.

Umgang mit rechtlichen Rahmenbedingungen

Als Strassenfotograf ist es für mich wichtig, mich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen. Wenn ich Personen fotografieren möchte, frage ich diese in der Regel vorher um Erlaubnis. Wenn ich mir nicht sicher bin, ob eine Einwilligung erforderlich ist, verzichte ich lieber auf das Foto oder frage im Nachhinein um Erlaubnis.

Auch bei der Veröffentlichung von Fotos achte ich darauf, dass das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen eingehalten werden. Ich veröffentliche keine Fotos, auf denen Personen unvorteilhaft dargestellt werden oder auf denen private Informationen erkennbar sind.

Als Street Fotograf in der Schweiz gibt es jedoch auch noch weitere Dinge zu beachten. Zum Beispiel gibt es spezielle Regeln und auch Anstandsregeln bei Fenster oder Schaufenstern in Läden und was man dort sieht. Aber auch andere einzelne Situationen können von der Norm abweichen. Hier gelten die Vorgaben des kantonalen Polizeigesetzes. Auch in bestimmten öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden kann das Fotografieren untersagt sein. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben zu informieren.

Fazit

Street Fotografie ist in der Schweiz erlaubt, solange das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen nicht verletzt werden. Egal in welches Land man reist, man muss sich auf jeden Fall mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen und vorsichtig sein, um keine Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Wenn Sie sich als Street Fotograf unsicher sind, ob eine Einwilligung erforderlich ist, verzichten Sie lieber auf das Foto oder fragen Sie im Nachhinein um Erlaubnis. Achten Sie auch darauf, öffentliche Verkehrsflächen und bestimmte öffentliche Einrichtungen und Gebäude nur zu den erlaubten Zeiten zu fotografieren.

  • Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
  • Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB)
  • Datenschutzgesetz (DSG), Artikel 2 und 13
  • Polizeigesetz des Kantons Basel-Stadt
  • Urheberrechtsgesetz (URG), Artikel 28
Bastian Peter

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