Bastian Peter
  • Series
  • Singles
  • Info
  • Exhibitions
  • Books
  • Journal
  • Series
  • Singles
  • Info
  • Exhibitions
  • Books
  • Journal

Ist Street Fotografie in der Schweiz legal? Praxis, Recht am eigenen Bild & Veröffentlichung

24. April 2023 Bastian Peter 0 Comments
Rechtliches & Legal - Street Fotografie Street Fotografie Street Fotografie Schweiz und Regional Street Photography
Ein Schwarz-weiss Foto einiger Häuser in der Gerbergasse in Basel`s Altstadt. Im Vordergrund sieht man unscharf einen Mann mit Hut vorbeigehen. (Bastian Peter, Street photography, Basel, Schweiz)

Hinweis zur Einordnung: Diese Seite beantwortet vor allem die breite Frage, ob Street Photography in der Schweiz grundsätzlich möglich ist und worauf man beim Fotografieren und Veröffentlichen achten sollte. Wenn du speziell das Recht am eigenen Bild in der Schweiz vertiefen möchtest, findest du dort die genauere Einordnung.

Ist Street Fotografie in der Schweiz legal? Ja, sie ist nicht grundsätzlich verboten. Aber sobald erkennbare Personen fotografiert oder Bilder veröffentlicht werden, berührt Street Photography Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, das Recht am eigenen Bild und den konkreten Kontext der Aufnahme.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine fotografische und redaktionelle Einordnung, keine Rechtsberatung. Für Streitfälle, kommerzielle Nutzung, Abmahnungen, heikle Veröffentlichungen oder konkrete rechtliche Risiken sollte eine qualifizierte Rechtsberatung beigezogen werden.

Aus der Praxis von Bastian Peter
Einordnung aus der Street-Photography-Praxis

Diese Einordnung kommt aus meiner Praxis mit ungestellter Street Photography. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, hilft aber, Alltagssituationen, Veröffentlichung, Verantwortung und Rücksicht bewusster einzuschätzen.

Über Bastian Peter · Street-Photography-Portfolio · Fotografie-Ratgeber

Kurzantwort: erlaubt ist nicht gleich unproblematisch

Street Photography in der Schweiz bewegt sich nicht in einem einfachen Ja-oder-Nein-System. Auf der Strasse zu fotografieren ist nicht automatisch verboten. Trotzdem heisst das nicht, dass jedes Bild veröffentlicht werden sollte oder veröffentlicht werden darf.

Der wichtigste Unterschied lautet: Eine Aufnahme zu machen ist nicht dasselbe wie sie zu veröffentlichen. Gerade bei erkennbaren Menschen wird die Veröffentlichung heikel. Ein Foto im privaten Archiv ist etwas anderes als ein Bild auf Instagram, auf einer Website, in einem Buch, in einer Ausstellung oder in einem kommerziellen Zusammenhang.

Merken · Street Fotografie Recht Schweiz

Schnelle Einordnung: Was ist in der Schweiz eher okay, was wird heikel?

Diese Übersicht ist der praktische Einstieg in die Schweizer Rechtslage. Wichtig ist die Trennung zwischen Aufnahme, Archiv und Veröffentlichung. Gerade bei Street Fotografie in Basel, Zürich, Bern oder anderen Schweizer Städten zählt nicht nur der Ort, sondern auch Erkennbarkeit, Kontext und Zweck der Veröffentlichung.

Bookmark-Gedanke: Darf man fremde Menschen fotografieren Schweiz? Die bessere Frage ist meist: Ist die Person erkennbar, ist sie Hauptmotiv, und soll das Bild veröffentlicht werden? Je klarer diese drei Punkte mit Ja beantwortet werden, desto vorsichtiger solltest du sein.

Ampel für typische Situationen in der Schweiz

Grün · eher unproblematisch

Stadtbild statt Einzelperson

  • Architektur, Licht, Schatten, Spiegelungen
  • Personen klein oder nicht klar identifizierbar
  • Menschen als Teil einer urbanen Szene
  • Silhouetten, Rückenansichten oder Bewegungsunschärfe
Gelb · genau prüfen

Erkennbare Menschen

  • Eine Person ist Teil der Bildaussage
  • Veröffentlichung auf Website, Instagram, in Ausstellung oder Buch
  • Bahnhof, Festival, Fasnacht, Demonstration oder Veranstaltung
  • Bildtitel oder Begleittext verändern die Wirkung
Rot · eher vermeiden

Hohe Risiken

  • Kinder als klares Hauptmotiv
  • Intime, hilflose, peinliche oder entwürdigende Momente
  • Private oder halbprivate Räume
  • Werbung oder kommerzielle Nutzung ohne klare Einwilligung

Fünf Fragen vor einer Veröffentlichung

Ist die Person erkennbar?Gesicht, Kleidung, Ort, Begleittext und Kontext können zusammen reichen.
Ist sie Hauptmotiv oder Beiwerk?Wenn das Bild ohne diese Person nicht mehr funktioniert, ist sie wahrscheinlich nicht nur Beiwerk.
Wo soll das Bild erscheinen?Archiv ist etwas anderes als Website, Instagram, Buch, Ausstellung oder Werbung.
Ist der Kontext respektvoll?Bloßstellung, Hilflosigkeit, intime Situationen und Kinder sind klare Warnsignale.
Gibt es Einwilligung oder einen tragfähigen Rechtfertigungsgrund?Ohne klare Grundlage würde ich bei erkennbaren Einzelpersonen vorsichtig bleiben.

Fotografieren vs. Veröffentlichen

Aufnehmen / Archivieren

Das blosse Fotografieren im öffentlichen Raum ist nicht automatisch dasselbe wie eine Veröffentlichung. Trotzdem gibt es Grenzen, etwa bei privaten, geschützten, intimen oder entwürdigenden Situationen.

Zeigen / Veröffentlichen

Eine Veröffentlichung auf Website, Social Media, in einem Buch oder in einer Ausstellung ist strenger zu beurteilen. Bei erkennbaren Personen braucht es eine Einwilligung oder einen tragfähigen Rechtfertigungsgrund.

Praxisbeispiele Schweiz

Person klein im Stadtbild

Oft eher vertretbar, wenn Licht, Architektur oder Szene das eigentliche Motiv bleiben.

Einzelperson erkennbar

Genauer prüfen, besonders wenn Gesicht, Situation und Bildaussage eindeutig sind.

Bahnhof, Strasse, Park

Öffentlich zugänglich heisst nicht automatisch rechtsfrei. Entscheidend bleibt der konkrete Kontext.

Fasnacht, Festival, Demo

Das Ereignis sollte im Vordergrund stehen, nicht eine einzelne herausgelöste Person.

Kind im Mittelpunkt

Für meine Praxis ein klares Warnsignal. Ohne saubere Einwilligung würde ich solche Bilder nicht veröffentlichen.

Werbung oder Verkauf

Ohne klare Zustimmung besonders riskant. Kommerzielle Nutzung ist keine normale Street-Veröffentlichung.

Schnelltabelle: Schweizer Entscheidungspunkte

Frage Warum sie zählt Praxisregel
Ist jemand klar erkennbar? Erkennbare Personen können datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich relevant sein. Bei klarer Erkennbarkeit genauer prüfen.
Ist die Person Hauptmotiv? Hauptmotiv ist heikler als Beiwerk. Wenn die Person das Bild trägt, nicht als nebensächlich behandeln.
Wo wird das Bild gezeigt? Online, Buch und Ausstellung sind Veröffentlichungen. Vor Veröffentlichung strenger prüfen als beim Archiv.
Gibt es einen Rechtfertigungsgrund? Ohne Einwilligung braucht es eine tragfähige Begründung. Bei Einzelpersonen zurückhaltend bleiben.

Das Recht am eigenen Bild in der Schweiz

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB erklärt den Grundsatz deutlich: Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild und kann in der Regel darüber entscheiden, ob und in welcher Form ihr Bild aufgenommen und veröffentlicht werden darf.

Für Street Photography bedeutet das: Ein Mensch auf der Strasse verliert seine Persönlichkeitsrechte nicht, nur weil er sich im öffentlichen Raum befindet. Öffentlichkeit ist kein Freipass. Sie verändert den Kontext, aber sie hebt die Rechte der abgebildeten Person nicht einfach auf.

Welche Rechtsgrundlagen sind wichtig?

Für die Schweiz sind besonders diese Grundlagen relevant:

  • EDÖB: Umgang mit Fotos – verständliche Behördeninformation zum Recht am eigenen Bild.
  • Art. 28 ZGB – Schutz der Persönlichkeit vor widerrechtlicher Verletzung.
  • Art. 28a ZGB – mögliche Klagen bei Persönlichkeitsverletzungen.
  • Datenschutzgesetz DSG – Schutz der Persönlichkeit und Grundrechte bei der Bearbeitung von Personendaten.
  • Schweizerisches Strafgesetzbuch – relevant bei besonders heiklen Aufnahmen, etwa im Geheim- oder Privatbereich.

In der Praxis geht es selten nur um ein einzelnes Gesetz. Entscheidend ist die konkrete Situation: Wer ist erkennbar? Was zeigt das Foto? Wo wurde es aufgenommen? Wie wird es veröffentlicht? In welchem Kontext erscheint es?

Fotografieren im öffentlichen Raum

Viele Street-Fotos entstehen im öffentlichen Raum: Strassen, Plätze, Bahnhöfe, Märkte, Haltestellen, Passagen, Parks. Dort ist fotografieren nicht pauschal verboten. Trotzdem kann ein Foto problematisch werden, wenn eine Person klar erkennbar, zentral dargestellt oder in einem ungünstigen Kontext gezeigt wird.

Eine Person, die zufällig klein im Hintergrund einer Stadtszene erscheint, ist anders zu beurteilen als ein nahes Bild, bei dem Gesicht, Haltung, Kleidung und Situation die ganze Aussage tragen. Je stärker das Bild von einer konkreten Person lebt, desto vorsichtiger sollte man bei der Veröffentlichung sein.

Veröffentlichung: Website, Instagram, Buch und Ausstellung

Die Veröffentlichung ist der kritische Moment. Ein Foto auf Instagram, in einem Portfolio, auf einer Website, in einem Buch, in einer Ausstellung oder in einem Newsletter ist nicht mehr nur eine private Aufnahme. Das Bild bekommt Publikum, Kontext und Dauerhaftigkeit.

Gerade online können Bilder kopiert, geteilt, aus dem Zusammenhang gerissen und langfristig gefunden werden. Deshalb sollte man vor der Veröffentlichung strenger prüfen als beim Fotografieren selbst. Nicht jedes gute Foto ist automatisch ein gutes Veröffentlichungsfoto.

Wann ist eine Veröffentlichung eher heikel?

Heikel wird es besonders, wenn eine Person klar erkennbar und das Hauptmotiv ist. Noch sensibler wird es, wenn der Kontext unangenehm, peinlich, intim, verletzlich, politisch, religiös, gesundheitlich oder rufschädigend wirken kann.

  • nahe Einzelporträts fremder Menschen ohne Einwilligung,
  • Menschen in hilflosen, betrunkenen, weinenden oder entwürdigenden Momenten,
  • Kinder und Jugendliche als zentrales Motiv,
  • heimliche Aufnahmen in privaten oder halbprivaten Situationen,
  • Bilder, die eine Person lächerlich machen könnten,
  • kommerzielle Nutzung ohne klare Zustimmung.

Einwilligung: nicht immer möglich, aber oft sinnvoll

Street Photography lebt von ungestellten Momenten. Deshalb ist es nicht immer realistisch, vor jeder Aufnahme zu fragen. Trotzdem kann eine Einwilligung sinnvoll sein, besonders wenn eine Person klar erkennbar im Zentrum steht oder das Bild prominent veröffentlicht werden soll.

Manchmal fotografiert man zuerst und spricht eine Person danach freundlich an. Manchmal merkt man sofort, dass ein Bild nicht willkommen ist. Dann ist es fotografisch und menschlich oft besser, die Situation nicht zu erzwingen. Ein gutes Bild verliert nicht an Wert, nur weil man ein anderes nicht veröffentlicht.

Meine persönliche Praxis

Ich fotografiere auf der Strasse ungestellt, aber nicht rücksichtslos. Mich interessieren Licht, Haltung, Bewegung, Atmosphäre und diese kleinen filmischen Momente, die nur für einen Augenblick auftauchen. Dafür muss niemand blossgestellt werden.

Beim Sichten am Bildschirm entscheide ich oft strenger als draussen. Auf der Strasse reagiert man schnell. Später sieht man genauer, ob ein Bild wirklich tragbar ist. Wenn ein Foto nur funktioniert, weil jemand schlecht aussieht oder in einem schwachen Moment erwischt wurde, lasse ich es liegen.

Street Photography, Kunst und Verantwortung

Street Photography kann Kunst sein. Aber Kunst ist kein automatischer Schutzschild gegen jede Persönlichkeitsverletzung. Die fotografische Aussage, der Kontext, die Erkennbarkeit und die mögliche Betroffenheit der Person müssen zusammen betrachtet werden.

Für mich ist das kein Widerspruch zur künstlerischen Freiheit. Im Gegenteil: Wer bewusster auswählt, zeigt oft stärkere Bilder. Nicht jedes Foto muss veröffentlicht werden. Manche Bilder sind gut als Erfahrung, aber nicht als öffentliche Arbeit.

Kinder, sensible Situationen und private Räume

Bei Kindern und Jugendlichen ist besondere Zurückhaltung angebracht. Auch scheinbar harmlose Bilder können später unangenehm oder problematisch wirken. Ohne klare Einwilligung würde ich Kinder nicht als zentrales Motiv veröffentlichen.

Auch private oder halbprivate Situationen sind sensibel: Wohnungen, Innenhöfe, medizinische Situationen, Umkleiden, Streit, Trauer, Hilflosigkeit oder intime Momente. Street Photography spielt sich zwar oft draussen ab, aber nicht alles, was sichtbar ist, ist automatisch fair veröffentlichbar.

Kommerzielle Nutzung

Wenn ein Street-Foto für Werbung, Produktseiten, bezahlte Kampagnen, Unternehmenskommunikation oder andere kommerzielle Zwecke verwendet wird, wird es deutlich heikler. Dann geht es nicht mehr nur um künstlerische oder dokumentarische Veröffentlichung, sondern um die Verbindung einer Person mit einer Marke, einem Produkt oder einer Dienstleistung.

In solchen Fällen ist eine klare schriftliche Einwilligung meist der sauberste Weg. Ein Mensch auf einem Street-Foto sollte nicht plötzlich etwas mitverkaufen, ohne das zu wissen oder zu wollen.

Prüffragen vor der Veröffentlichung

Vor der Veröffentlichung eines Street-Fotos in der Schweiz helfen mir diese Fragen:

  • Ist die Person klar erkennbar?
  • Ist sie Hauptmotiv oder nur Teil der Umgebung?
  • Würde das Bild auch ohne diese konkrete Person funktionieren?
  • Wirkt die Situation peinlich, verletzlich, intim oder rufschädigend?
  • Ist die Nutzung privat, künstlerisch, redaktionell oder kommerziell?
  • Gibt es eine Einwilligung oder eine nachvollziehbare Begründung für die Veröffentlichung?
  • Würde ich das Bild zeigen, wenn die abgebildete Person neben mir stünde?

Die letzte Frage ist nicht juristisch, aber praktisch sehr nützlich. Sie verhindert viele schlechte Veröffentlichungen, bevor sie zu rechtlichen oder menschlichen Problemen werden.

Was heisst erkennbar?

Eine Person muss nicht frontal, perfekt ausgeleuchtet und mit Namen bekannt sein, um erkennbar zu sein. Erkennbarkeit kann auch durch Gesicht, Körperhaltung, Kleidung, Frisur, Begleitpersonen, Ort, Situation oder eine Kombination mehrerer Merkmale entstehen. Gerade in kleinen Städten, Quartieren oder klar zuordenbaren Situationen kann jemand für sein Umfeld erkennbar sein, obwohl eine fremde Person die Person nicht kennen würde.

Für Street Photography ist das wichtig, weil viele Bilder nicht wie klassische Porträts aussehen. Eine Person kann trotzdem klar im Zentrum stehen: durch Licht, Blickrichtung, Gestik, Nähe oder Komposition. Wenn das Bild von genau dieser Person lebt, sollte man bei der Veröffentlichung vorsichtiger sein.

Archiv, Auswahl und Veröffentlichung trennen

Ich trenne beim Fotografieren drei Schritte: aufnehmen, sichten, veröffentlichen. Draussen reagiere ich schnell. Später am Bildschirm entscheide ich langsamer. Das ist für Street Photography wichtig, weil der erste Impuls oft vom Moment kommt, die Verantwortung aber bei der Veröffentlichung entsteht.

Nicht jedes starke Bild muss online. Manche Fotos sind wertvoll als Übung, als Erinnerung an eine Situation oder als Teil eines privaten Archivs. Andere Bilder können in ein Portfolio, eine Serie oder eine Ausstellung passen. Diese Trennung nimmt Druck heraus: Man darf sehen und fotografieren, ohne automatisch alles zeigen zu müssen.

Wenn jemand auf der Strasse reagiert

Manchmal bemerkt jemand die Kamera. Manchmal entsteht Blickkontakt, manchmal eine Frage, manchmal auch Ablehnung. Für mich ist dann entscheidend, ruhig zu bleiben. Street Photography muss nicht defensiv oder aggressiv wirken. Ein kurzer Satz, ein freundlicher Ton und die Bereitschaft zuzuhören lösen viele Situationen besser als jede Diskussion über Rechte.

Wenn jemand klar nicht fotografiert werden möchte, ist das für mich ein starkes Signal. Vielleicht wäre die Aufnahme rechtlich diskutierbar. Vielleicht auch nicht. Aber praktisch ist es oft klüger, das Bild nicht weiterzuverfolgen. Wer langfristig auf der Strasse fotografieren will, gewinnt nichts, wenn jede Begegnung wie ein kleiner Kampf wirkt.

Basel und öffentlicher Raum

In Basel fotografiere ich oft in Situationen, die öffentlich wirken: Strassen, Plätze, Tramhaltestellen, Märkte, Messen, Fasnacht, Regenabende, nächtliche Lichtkanten. Trotzdem ist nicht jede öffentliche Situation gleich. Eine dichte Menschenmenge, eine Einzelperson im Licht, eine private Geste am Rand einer Strasse und ein Bild aus einem Innenraum heraus sind unterschiedliche Fälle.

Gerade in Basel merkt man schnell, dass Stadt und Nähe zusammengehören. Man trifft Menschen wieder. Szenen sind öffentlich, aber nicht anonym. Das macht die fotografische Arbeit interessanter, verlangt aber auch mehr Feingefühl. Ein Bild kann formal hervorragend sein und trotzdem nicht zur Veröffentlichung passen.

Social Media ist keine private Schublade

Ein häufiger Denkfehler ist: „Ich poste es ja nur auf Instagram.“ Social Media ist keine private Schublade. Ein Bild kann geteilt, gespeichert, kommentiert, aus dem Kontext gerissen oder über Suchmaschinen auffindbar werden. Auch eine kleine Reichweite ändert nichts daran, dass eine Veröffentlichung stattfindet.

Für Street Photography bedeutet das: Je klarer eine Person erkennbar ist und je sensibler der Kontext wirkt, desto strenger sollte die Auswahl sein. Ein Bild, das in einem privaten Kontaktabzug noch unproblematisch wirkt, kann online plötzlich eine andere Wirkung bekommen.

Menschenmenge, Beiwerk und Hauptmotiv

In der Praxis hilft die Unterscheidung zwischen Menschenmenge, Beiwerk und Hauptmotiv. Eine Person in einer dichten öffentlichen Szene ist anders zu beurteilen als ein nah aufgenommenes Einzelbild. Beiwerk ist jemand eher dann, wenn die Person nicht die Aussage des Fotos trägt. Hauptmotiv ist jemand, wenn das Bild ohne diese Person im Kern nicht mehr funktionieren würde.

Street Photography lebt oft genau von dieser Grenze. Eine kleine Figur im Licht kann eine Komposition vollenden. Ein Gesicht im Zentrum kann aber die ganze Bedeutung des Bildes tragen. Je stärker eine Person das Bild bestimmt, desto wichtiger werden Einwilligung, Kontext und die Frage, ob eine Veröffentlichung fair ist.

Was ich eher veröffentlichen würde und was nicht

Eher veröffentlichen würde ich Bilder, in denen Menschen Teil einer grösseren Szene sind, in denen keine entwürdigende Situation entsteht und in denen Licht, Form, Atmosphäre oder Bewegung die eigentliche Stärke bilden. Auch Silhouetten, Rückenansichten, Spiegelungen oder kleine Figuren im Raum können starke Street-Fotos sein, ohne jemanden unnötig auszustellen.

Nicht veröffentlichen würde ich Bilder, die nur durch eine peinliche Geste, Hilflosigkeit, Trauer, Alkoholisierung, Krankheit, Streit oder Blossstellung funktionieren. Solche Bilder können kurzfristig Aufmerksamkeit erzeugen, aber sie machen selten eine Arbeit besser. Für mich ist das auch eine Frage der fotografischen Qualität: Wenn ein Bild nur durch Schaden an einer Person stark wirkt, ist es meistens nicht stark genug.

Praktische Arbeitsregel für Street Photography in der Schweiz

Meine praktische Regel ist einfach: Ich fotografiere offen genug, um nicht heimlich wirken zu müssen, aber zurückhaltend genug, um Szenen nicht unnötig zu stören. Ich veröffentliche langsamer, als ich fotografiere. Und wenn ich unsicher bin, ob ein Bild fair ist, bleibt es eher im Archiv.

Das klingt vorsichtig, aber es macht die Arbeit nicht schwächer. Im Gegenteil: Es zwingt dazu, bessere Bilder zu suchen. Bilder, die nicht von der Verletzlichkeit einer Person leben, sondern von Timing, Atmosphäre, Form, Nähe, Distanz und diesem kleinen unerklärlichen Moment, wegen dem man überhaupt mit der Kamera draussen ist.

Schweiz, Deutschland, Österreich und Liechtenstein unterscheiden

Dieser Beitrag behandelt die Schweiz. Für Deutschland, Österreich und Liechtenstein gelten andere gesetzliche Grundlagen, andere Behördenquellen und teilweise andere Begriffe. Wer in mehreren Ländern fotografiert oder veröffentlicht, sollte die Länder nicht einfach gleichsetzen.

  • Recht am eigenen Bild in Österreich – § 78 UrhG, berechtigte Interessen, Veröffentlichung und Street Photography in Österreich.
  • Ist Streetfotografie in Deutschland legal? – Recht am eigenen Bild, KunstUrhG, Veröffentlichung und Einwilligung in Deutschland.
  • Recht am eigenen Bild in der Schweiz – vertiefende Seite zu Persönlichkeitsrechten, Basel, öffentlichem Raum und Veröffentlichung.
  • Is Street Photography legal in Switzerland? – englische Version für internationale Leser:innen.
  • Was ist Street Photography? – Begriff, Haltung und fotografische Praxis.

Wer in der Schweiz fotografiert, sollte auch den praktischen Stadtkontext kennen: Street Photography in Schweizer Städten.

Offizielle Schweizer Quellen

EDÖB: Umgang mit Fotos

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte erklärt das Recht am eigenen Bild, erkennbare Personen, Einwilligung, Veröffentlichung und Löschung.

EDÖB: Umgang mit Fotos öffnen

Fedlex: ZGB und DSG

Für die rechtliche Einordnung sind insbesondere Persönlichkeitsschutz, Art. 28 ZGB, und das Datenschutzgesetz relevant.

ZGB auf Fedlex öffnen
DSG auf Fedlex öffnen

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern eine fotografische Orientierung aus der Praxis. Wenn eine konkrete Veröffentlichung rechtlich oder wirtschaftlich wichtig ist, sollte sie juristisch geprüft werden.

Häufige Fragen zu Street Fotografie in der Schweiz

Darf man fremde Menschen in der Schweiz fotografieren?

Das reine Fotografieren im öffentlichen Raum ist nicht automatisch dasselbe wie eine Veröffentlichung. Heikel wird es, wenn Personen klar erkennbar sind, wenn private oder sensible Situationen betroffen sind oder wenn das Bild später öffentlich gezeigt wird.

Darf ich Street-Fotos aus der Schweiz auf Instagram veröffentlichen?

Instagram, Website, Portfolio, Buch oder Ausstellung sind Veröffentlichungen. Bei erkennbaren Personen sollte eine Einwilligung oder ein tragfähiger Rechtfertigungsgrund vorliegen.

Was bedeutet Recht am eigenen Bild in der Schweiz?

Der EDÖB beschreibt das Recht am eigenen Bild so, dass jede Person in der Regel darüber entscheiden kann, ob und in welcher Form ihr Bild aufgenommen und veröffentlicht wird. Bei erkennbaren Personen können Fotos als Personendaten gelten.

Gilt das auch im öffentlichen Raum?

Ja. Öffentlicher Raum bedeutet nicht rechtsfreier Raum. Bahnhof, Strasse, Park oder Festival ändern nichts daran, dass Erkennbarkeit, Kontext und Veröffentlichung entscheidend bleiben.

Was gilt bei kommerzieller Nutzung?

Für Werbung, Kampagnen, Produktkontexte oder andere kommerzielle Nutzungen ist eine klare, schriftliche Einwilligung meist der sauberste Weg.

Weitere passende Ratgeber

Wenn du bewusster, unauffälliger und respektvoller auf der Strasse fotografieren möchtest, passen diese Ratgeber dazu:

  • Fotografie-Ratgeber – Kamera, Objektive, Ausrüstung, Praxis und Verantwortung.
  • Unauffällige Kamera für Street Photography – diskret fotografieren, ohne Szenen unnötig zu stören.
  • Kamera für Street Photography – welche Eigenschaften draussen wirklich zählen.
  • Street Photography Ausrüstung – was du wirklich brauchst und was eher Ballast ist.

Fazit

Street Fotografie ist in der Schweiz nicht pauschal illegal. Aber die Veröffentlichung von Bildern erkennbarer Personen ist rechtlich und menschlich anspruchsvoll. Entscheidend sind Erkennbarkeit, Kontext, Einwilligung, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und der Zweck der Nutzung.

Meine einfache Arbeitsregel lautet: aufmerksam fotografieren, vorsichtig veröffentlichen und Menschen nicht als Material behandeln. Gute Street Photography braucht keine Grenzverletzung als Stilmittel. Sie braucht Blick, Timing, Verantwortung und manchmal auch den Mut, ein Bild nicht zu zeigen.

Passend dazu: Candid Photography und ungestellte Fotografie ordnet ein, warum echte Momente auch eine Frage von Respekt und Veröffentlichung sind.

Leave a Comment Cancel Reply

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

  • Street Photography von Bastian Peter

    Journal

    Fotografie bewusster sehen

    Texte über Street Photography, Bildgestaltung, Bücher und fotografische Praxis.

    Zum Fotografie-Journal Fotografie-Bücher bei Orell Füssli suchen Ausgewählte Fotografie-Bücher

    Der Orell-Füssli-Link ist ein Werbelink.

Journal | Copyright & Legal Notices
Fotografie-Ratgeber